Ernährungsberatung - Förderung Krankenversicherung
Krankenversicherungen helfen mit Förderungen von Ernährungsberatungen!Es gibt im medizinischen Bereich sehr viele Grundleistungen, die von jeder Krankenversicherung übernommen werden.
Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe von Leistungen, die nicht von jeder Krankenkasse übernommen werden und bei denen sich der Versicherte im jeweiligen Fall erkundigen muss, ob und in welcher Höhe sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Auch die möglichen Zuschüsse von Krankenversicherungen für die Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung zum Ziele einer Diät, also von Gewichtsverlust, zählen zu diesen individuellen Leistungen.
Ob die Krankenversicherungen sich an diesen Kosten beteiligen, hängt zunächst einmal davon ab, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Bei privat Versicherten ist es so, dass es ausschließlich davon abhängt, ob man für die Ernährungsberatung bzw. die damit verbundene Diät einen Zuschuss bekommt oder nicht, ob diese Leistung im Tarif der PKV enthalten ist. Nur wenn der gewählte PKV-Tarif in diesem Bereich Zuschüsse beinhaltet, wird die private Krankenversicherung die Kosten übernehmen. Auch die Höhe des Zuschusses hängt nur davon ab, was der Tarif in dieser Hinsicht vorsieht.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist die Frage nach eventuellen Zuschüssen für eine Ernährungsberatung zwecks Diät bzw. zwecks Gewichtsverlust nicht so eindeutig zu beantworten.
Da diese Leistung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann hier jede gesetzliche Krankenkasse selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang die Maßnahme bezuschusst wird.
Da der Wettbewerb aber auch unter den gesetzlichen Krankenversicherungen stärker geworden ist, sind die Chancen heute gar nicht schlecht, dass zumindest ein Teil der Kosten für die Ernährungsberatung übernommen wird.
Allerdings sollte man als Versicherter beachten, dass der mögliche Zuschuss fast immer an verschiedene Voraussetzungen geknüpft wird, was die Ernährungsberatung als solche betrifft.
So wird an die Ernährungsberater zum Beispiel häufig die Bedingung gestellt, dass diese ihre Qualifikation nachweisen können müssen, beispielsweise durch ein Zertifikat (z.B. das Zertifikat der VODE).
Es wird also bei weitem nicht jede Ernährungsberatung als qualifiziert genug anerkannt. Zudem sollte in der Ernährungsberatung ein Plan für eine Ernährungsumstellung genauso vorhanden sein, wie ein Bewegungsprogramm.
Aber nicht nur an die Ernährungsberatung werden Anforderungen gestellt, sondern natürlich auch an den Krankenversicherten. So bezuschussen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen die Diät bzw. die Ernährungsberatung nur dann, wenn beim Versicherten ein Übergewicht vorhanden ist und der geplante Gewichtsverlust aller Voraussicht nach dazu führen wird, dass gesundheitliche Risiken aufgrund dieses bisherigen Übergewichts vermindert werden können.
Ein Zuschuss ist also nur dann zu erwarten, wenn die Gewichtsreduktion das eindeutige Ziel der Ernährungsberatung ist.
Ein Beitrag von Nina Rosin
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